mit Wirkung von 21.03.2020 besteht in Bayern Ausgangsbeschränkung, um den Ansteckungsverlauf mit SARS-CoV2 zu verlangsamen und so das Gesundheitssystem zu entlasten.
Was bedeutet das für Ihre Physiotherapie?
Das Physioteam Kern ist als physiotherapeutische Praxis Teil der medizinischen Grundversorgung und damit für Sie geöffnet.
Die ab sofort geltende Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutz besagen jedoch, dass Besuche in der Physiotherapie nur in medizinisch dringend notwendigen Fällen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind.
Das Physioteam Kern ist als physiotherapeutische Praxis Teil der medizinischen Grundversorgung und damit für Sie geöffnet.
Die ab sofort geltende Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutz besagen jedoch, dass Besuche in der Physiotherapie nur in medizinisch dringend notwendigen Fällen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind.